„Wenn ich nur eine Kinderseele glücklich gemacht habe, dann bin ich zufrieden.“

(Astrid Lindgren)

Schicksal Armut

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerks sind derzeit rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut betroffen (Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk, Pressemitteilung vom 14. Januar 2014). Arm sein heißt: Diese Mädchen und Jungen leben in Familien, die mit weniger als der Hälfte des so genannten Medianeinkommens auskommen müssen (UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Deutschland 2013). Langfristige Armutserfahrungen (andauernd über mindestens ein Drittel der Kindheit) haben demselben UNICEF-Bericht zufolge stark negative Auswirkungen auf die Entwicklung dieser Kinder und ihre Teilhabe an der sozialen Gemeinschaft.

Prekär fällt die Zukunftsprognose aus: Da der Bildungserfolg in Deutschland nach wie vor in starkem Maße von der sozialen Herkunft und den familiären Ressourcen abhängt (s.o. UNICEF-Report), rücken eine erfolgreiche schulische Laufbahn inklusive qualifizierendem Abschluss, eine Berufsausbildung und/oder ein Studium für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche nur allzu oft in weite Ferne.

Dabei bietet Bildung – schulisch und außerschulisch, durch Sport, Kultur und individuelle Förderung – einen nachhaltigen und verlässlichen Weg aus der Armut. Laut Deutschem Kinderhilfswerk ist damit ein besonderer Fokus auf den Bildungsbereich zu legen, um allen Kindern gleiche Chancen auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Das Grundrecht eines Menschen

Das Recht auf Bildung gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 ist ein Menschenrecht. Zugleich ist es in Art. 28 der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Das Recht auf Bildung gilt damit als eigenständiges kulturelles Menschenrecht und thematisiert den menschlichen Anspruch auf einen freien Zugang zu Bildung und auf Chancengleichheit. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert ebenfalls allen Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, einen Anspruch auf schulische Bildung und Gleichberechtigung zu.

Die Heike-Kracht-Stiftung

Die Heike-Kracht-Stiftung dient der Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Sie unterstützt ausgewählte Projekte im Ruhrgebiet, um einen nachhaltigen Beitrag zu Bildung, Integration und Zukunft zu leisten. Die Stiftung wurde 2014 gegründet und vom Deutschen Stiftungsrat als gemeinnützige Institution anerkannt.

Grundsätze der Stiftungsarbeit

  • Die Heike-Kracht-Stiftung hat die Aufgabe, die Chancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Wirtschaft und Gesellschaft zu verbessern. Im Wohl von Kindern und Jugendlichen liegt die gesellschaftliche Berechtigung der Heike-Kracht-Stiftung.
  • Gefördert werden Projekte, die der schulischen und beruflichen Bildung dienen, die die gesellschaftliche Integration verbessern, die bestehende Benachteiligungen und Defizite des Einzelnen durch gezielte Fördermaßnahmen auszugleichen suchen.
  • Die Stiftung ist gemeinnützig und verfolgt keinerlei wirtschaftliche Interessen.
  • Die Auswahl der finanziell unterstützten Projekte erfolgt nach folgenden Kriterien: nachweislicher Beitrag zu den unter 2. genannten Zielen, Gemeinnützigkeit des Projekt-/ Maßnahmenträgers, regionale Verortung im Ruhrgebiet.
  • Bei der Beantragung von Fördermitteln sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Darstellung des Projektes bzw. der Art der Maßnahme, Formulierung von Zielsetzung, Zeitrahmen, Zielgruppen und finanziellem Bedarf, Dokumentation und Nachweis über die Verwendung von Mitteln im weiteren Projekt-/Maßnahmenverlauf.